I-5 U 110/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-29, I-5 U 110/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-29, I-5 U 110/03
I-5 U 110/03Obergericht29.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 110/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-29
Aktenzeichen: I-5 U 110/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0429.I5U110.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Juni 2003 verkündete Urteil der
- Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten abwenden gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betra-ges leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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