I-27 W 3/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-04, I-27 W 3/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-04, I-27 W 3/00
I-27 W 3/00Obergericht04.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-27 W 3/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-04
Aktenzeichen: I-27 W 3/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0504.I27W3.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestset-zungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2000 wird zurück-gewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 2.081,17 DM (= 1.064,09 Euro).
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