Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-05, I-18 U 168/03

I-18 U 168/03Obergericht05.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 168/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-05

Aktenzeichen: I-18 U 168/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0505.I18U168.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Juli 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (10 O 743/02) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

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