Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-05, VI-U (Kart) 29/03

VI-U (Kart) 29/03Obergericht05.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 29/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-05

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 29/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0505.VI.U.KART29.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

II. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. August 2003 verkün-dete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.492,52 EUR nebst Zin-sen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 9.097,69 EUR seit dem 27. August 2002 und aus weiteren 1.394,83 EUR seit dem 1. Oktober 2003 zu zahlen.

III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Be-klagten werden auf 10.492,52 EUR festgesetzt.

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