VII-Verg 23/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-12, VII-Verg 23/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-12, VII-Verg 23/04
VII-Verg 23/04Obergericht12.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 23/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-12
Aktenzeichen: VII-Verg 23/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0512.VII.VERG23.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird - unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 7. April 2004 (VK 1 - 119/03) dahin abgeändert, dass die zu zahlende Gebühr auf 1.130 EUR fest-gesetzt wird.
II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III. Der Beschwerdewert wird auf 2.200 EUR festgesetzt.
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