Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-13, I-10 W 50/04

I-10 W 50/04Obergericht13.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 50/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-13

Aktenzeichen: I-10 W 50/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0513.I10W50.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Kostenschuldners gegen die Entscheidung des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12.02.2004 betreffend die Zurückweisung des Antrags nach § 8 GKG wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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