Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-13, I-2 U 166/02

I-2 U 166/02Obergericht13.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 166/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-13

Aktenzeichen: I-2 U 166/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0513.I2U166.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Oktober 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die

Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von Euro 25.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf Euro

255.645,94 festgesetzt.

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