Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-14, I-3 Wx 95/04

I-3 Wx 95/04Obergericht14.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 95/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-14

Aktenzeichen: I-3 Wx 95/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0514.I3WX95.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert. Die Beteiligten zu 2. wer-den verpflichtet, die Ursache für das Eindringen von Feuchtigkeit von außen und durch aufsteigende Feuchtigkeit in das Mauerwerk im Bereich des Sondereigen-tums Nr. 1 des Beteiligten zu 1. zu beseitigen.

Die Beteiligten zu 2. tragen die gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 15.000 EUR.

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