VII-Verg 72/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-17, VII-Verg 72/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-17, VII-Verg 72/03
VII-Verg 72/03Obergericht17.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 72/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-17
Aktenzeichen: VII-Verg 72/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0517.VII.VERG72.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsstellerin gegen den Kostenfest-setzungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 24. November 2003 (VK 1 - 75/03) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen Aufwendun-gen zu tragen.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 1.339 Euro
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