Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-27, I-6 U 125/03

I-6 U 125/03Obergericht27.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 125/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-27

Aktenzeichen: I-6 U 125/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0527.I6U125.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Mai 2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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