I-15 U 13/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-28, I-15 U 13/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-28, I-15 U 13/03
I-15 U 13/03Obergericht28.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 13/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-28
Aktenzeichen: I-15 U 13/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0528.I15U13.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Dezember 2002 teil-weise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 236.647,08 Euro nebst 10 % Zinsen aus 51.129,19 Euro vom 9.Mai 1997 bis zum 26. März 1998, aus 43.812,43 Euro vom 27.3.1998 bis zum 23 Juli 1998, aus 161.409,56 Euro vom 24. Juli 1998 bis zum 12. August 1998, aus 197.199,99 Euro vom 13. August 1998 bis zum 1. Juni 1999 und aus 236.647,08 Euro seit dem 2.Juni 1999 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage ab-gewiesen.
Die weitergehenden Berufungen der Parteien werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 8 % und der Beklagte zu 93 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die gegen sie gerichtetete Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstre-ckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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