I-17 U 20/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-28, I-17 U 20/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-28, I-17 U 20/02
I-17 U 20/02Obergericht28.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 20/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-28
Aktenzeichen: I-17 U 20/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0528.I17U20.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Klägerin werden das am 5. Dezember 2001 verkün-dete Urteil sowie das am 06. März 2002 verkündete Ergänzungsurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Krefeld unter Zurückwei-sung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Wider- und Hilfswiderklage der Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 77.540,47 EUR nebst Zinsen i. H. v. 2,5 % für die Zeit vom
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März 2000 bis 31. September 2000, i. H. v. 3,5 % für die Zeit vom 1. Janu-ar 2001 bis zum 31. Dezember 2001 sowie i.H.v. 3 % für die Zeit seit dem
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Januar 2002 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruches werden die Wider- und Hilfs-widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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