I-3 Wx 100/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-01, I-3 Wx 100/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-01, I-3 Wx 100/04
I-3 Wx 100/04Obergericht01.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 100/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-01
Aktenzeichen: I-3 Wx 100/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0601.I3WX100.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Gerichtskosten des 3. Rechtszuges.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Beschwerdewert: bis 35.000 EUR.
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