Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-03, I-8 U 97/03

I-8 U 97/03Obergericht03.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 97/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-03

Aktenzeichen: I-8 U 97/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0603.I8U97.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Juli 2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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