Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-09, VII-Verg 11/04

VII-Verg 11/04Obergericht09.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 11/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-09

Aktenzeichen: VII-Verg 11/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0609.VII.VERG11.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I.

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 09.03.2004 - VK 2/04 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin und der Beigela-denen zu 2).

Die Beigeladene zu 1) hat ihre Auslagen selbst zu tragen.

III.

Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten war für die Antragstelle-rin und die Beigeladene zu 2) notwendig.

IV.

Der Beschwerdewert wird auf 44.561,88 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.