Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-16, I-18 U 159/03

I-18 U 159/03Obergericht16.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 159/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-16

Aktenzeichen: I-18 U 159/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0616.I18U159.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. Juli 2003 verkündete Grundurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts W. wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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