I-18 U 159/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-16, I-18 U 159/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-16, I-18 U 159/03
I-18 U 159/03Obergericht16.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 159/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-16
Aktenzeichen: I-18 U 159/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0616.I18U159.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. Juli 2003 verkündete Grundurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts W. wird zurückge-wiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.