I-10 U 3/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-17, I-10 U 3/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-17, I-10 U 3/04
I-10 U 3/04Obergericht17.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 3/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-17
Aktenzeichen: I-10 U 3/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0617.I10U3.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. November 2003 verkün-dete Schlussurteil des Einzelrichters der 2b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilwei-se abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Hinsichtlich des Räumungs- und Herausgabeanspruchs der Klägerin ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den mit Teilanerkenntnis-urteil vom 20. Mai 2003 titulierten Betrag von 1.173,14 EUR hinaus weitere 2.671,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz aus 325,20 EUR für die Zeit vom 4. Mai 2002 bis zum 3. Juni 2002,
aus 1.597,09 EUR für die Zeit vom 4. Juni 2002 bis zum 3. Juli 2002,
aus 2.720,72 EUR für die Zeit vom 4. Juli 2002 bis zum 3. August 2002
und aus 3.844,35 EUR seit dem 4. August 2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits fallen zu 30 % der Klägerin und zu 70 % dem Beklagten zur Last.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 77,5 % der Klägerin und zu 22,5 % dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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