Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-22, I-24 W 36/04

I-24 W 36/04Obergericht22.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 36/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-22

Aktenzeichen: I-24 W 36/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0622.I24W36.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 8. Zi-vilkammer des Landgerichts Duisburg -Einzelrichter- vom 27. Mai 2004 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert für beide Rechtszüge, für den ersten Rechtszug unter Abände-rung der abweichenden Wertfestsetzung im angefochtenen Beschluss, wird auf 133.646,40 EUR festgesetzt.

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