Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-24, I-2 U 10/03

I-2 U 10/03Obergericht24.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 10/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-24

Aktenzeichen: I-2 U 10/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0624.I2U10.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Dezember 2002 verkündete Urteil der 4 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000 Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 250.000 €.

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