Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-29, II-1 UF 24/04

II-1 UF 24/04Obergericht29.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-1 UF 24/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-29

Aktenzeichen: II-1 UF 24/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0629.II1UF24.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15.12.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Trennungsunterhalt für die Mo-nate Mai 2003 bis Juni 2004 in Höhe von 1.680,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 840,00 € seit dem 8.9.2003 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin ab Juli 2004 monatli-chen Trennungsunterhalt in Höhe von 120,00 €, fällig im voraus bis zum 3. Kalendertag eines jeden Monats, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 93 % und der Beklagte zu 7 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläge-rin zu 85 % und der Beklagte zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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