VII-Verg 22/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-30, VII-Verg 22/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-30, VII-Verg 22/04
VII-Verg 22/04Obergericht30.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 22/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-30
Aktenzeichen: VII-Verg 22/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0630.VII.VERG22.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Antrags-gegnerin unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 5. April 2004 (Az. VK 1 - 4/04) untersagt, in dem durch die europaweite Öffentliche Verga-bebekanntmachung vom November 2003 eingeleiteten Offenen Verfahren zur Vergabe von Dachabdichtungsarbeiten beim Neubau des Straßenbahnbetriebshofs B. einen Zuschlag zu erteilen.
Das weitergehende Rechtsmittel und der weitergehende Nachprü-fungsantrag der Antragstellerin werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens in beiden Instanzen und die in beiden Instanzen entstandenen Auslagen der Beteiligten werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 65.848 Euro
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.