Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-01, I-10 W 47/04

I-10 W 47/04Obergericht01.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 47/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-07-01

Aktenzeichen: I-10 W 47/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0701.I10W47.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird auf die Be-schwerde der Antragsgegnerin der Beschluss der 7. Zivilkammer - Einzel-richter - des Landgerichts Düsseldorf vom 27.01.2004 abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:

Die dem Antragsteller zu gewährende Entschädigung wird festgesetzt auf EUR 498,10.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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