I-10 W 47/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-01, I-10 W 47/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-01, I-10 W 47/04
I-10 W 47/04Obergericht01.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 47/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-01
Aktenzeichen: I-10 W 47/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0701.I10W47.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird auf die Be-schwerde der Antragsgegnerin der Beschluss der 7. Zivilkammer - Einzel-richter - des Landgerichts Düsseldorf vom 27.01.2004 abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:
Die dem Antragsteller zu gewährende Entschädigung wird festgesetzt auf EUR 498,10.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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