I-24 U 253/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-06, I-24 U 253/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-06, I-24 U 253/03
I-24 U 253/03Obergericht06.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 253/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-06
Aktenzeichen: I-24 U 253/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0706.I24U253.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. Oktober 2003 verkündete Zwischenurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duis-burg abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen eine Sicherheitsleistung von 120% des jeweils beige-triebenen Betrags abzuwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vorher Si-cherheit in gleicher Höhe.
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