VI-U (Kart) 34/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-17, VI-U (Kart) 34/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-17, VI-U (Kart) 34/03
VI-U (Kart) 34/03Obergericht17.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 34/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-17
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 34/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0717.VI.U.KART34.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. September 2003 ver-kündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verpflichtung der Be-klagten festgestellt wird, das Fakturierungs- und Inkassoverfahren (Fakturierungs- und Forderungsersteinzug) gemäß den Bedingungen "D. T. - Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise - Fakturierung und Inkasso", Stand August 2001 (Anlage K 3), und der "Leistungsbe-schreibung Fakturierung und Inkasso", Stand August 2001 (Anlage K 4), auch für den Dienst "C.C." der Klägerin zu erbringen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 270.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit erbringt.
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