Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-20, I-21 U 178/03

I-21 U 178/03Obergericht20.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 178/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-20

Aktenzeichen: I-21 U 178/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0720.I21U178.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 27.04.2004 bleibt aufrechter-halten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auf-erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 240.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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