I-18 U 27/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-26, I-18 U 27/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-26, I-18 U 27/04
I-18 U 27/04Obergericht26.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 27/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-26
Aktenzeichen: I-18 U 27/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0726.I18U27.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 23. Juni 2004 durch den Vorsitzenden
Richter am Oberlandesgericht M. und die Richter am Oberlandesgericht H. und B.
für R e c h t erkannt:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. November 2003 ver-kündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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