Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-30, I-3 Wx 190/04

I-3 Wx 190/04Obergericht30.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 190/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-07-30

Aktenzeichen: I-3 Wx 190/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0730.I3WX190.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die in den Vorinstanzen angeordnete Erstattung außergerichtlicher Kosten entfällt.

Die Gerichtskosten des dritten Rechtszuges trägt der Antragsgegner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet auch in dieser Instanz nicht statt.

Beschwerdewert: 3.000 EUR.

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