I-3 Wx 190/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-30, I-3 Wx 190/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-07-30, I-3 Wx 190/04
I-3 Wx 190/04Obergericht30.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 190/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-30
Aktenzeichen: I-3 Wx 190/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0730.I3WX190.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die in den Vorinstanzen angeordnete Erstattung außergerichtlicher Kosten entfällt.
Die Gerichtskosten des dritten Rechtszuges trägt der Antragsgegner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet auch in dieser Instanz nicht statt.
Beschwerdewert: 3.000 EUR.
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