I-2 U 62/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-02, I-2 U 62/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-02, I-2 U 62/03
I-2 U 62/03Obergericht02.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 62/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-02
Aktenzeichen: I-2 U 62/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0902.I2U62.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. Mai 2003
verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts
Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger aufer-
legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die
Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleis-
tung oder Hinterlegung eines Betrages von € 5.000,00 ab-
wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Si-
cherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 35.000
festgesetzt.
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