I-2 U 160/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-09, I-2 U 160/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-09, I-2 U 160/07
I-2 U 160/07Obergericht09.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 160/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-09
Aktenzeichen: I-2 U 160/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0909.I2U160.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am
- November 1997 verkündete Urteil des
Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Der Klägerin werden auch die Kosten des
Berufungsrechtszuges auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin
darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicher-
heitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe
von € 50.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor
der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf
€ 500.000,00 festgesetzt.
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