Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-09, I-2 U 47/03

I-2 U 47/03Obergericht09.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 47/03 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-09

Aktenzeichen: I-2 U 47/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0909.I2U47.03.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. März 2003 verkündete Ur-teil der 4 b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeän-dert.

Der Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin 73.901,05 € nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 25. Juli 2002 zu zahlen.

Die weiteren Entscheidungen einschließlich der Kostenentscheidung

bleiben vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 2. kann die Voll-streckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung von 80.500,-- € abwen-den, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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