VI-W (Kart) 8/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-22, VI-W (Kart) 8/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-22, VI-W (Kart) 8/04
VI-W (Kart) 8/04Obergericht22.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 8/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-22
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 8/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0922.VI.W.KART8.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
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Auf die Beschwerde der Verfügungsbeklagten wird der Streitwert für die 1.Instanz unter teilweiser Abänderung der im Urteil des Landgerichts Köln vom 18.August 2003 enthaltenen Streitwertfestsetzung und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels auf 80.000 EUR bis zum 17.August 2003 und ab dem 18.August 2003 auf 35.200 EUR festgesetzt.
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Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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