VII-Verg 44/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-22, VII-Verg 44/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-09-22, VII-Verg 44/04
VII-Verg 44/04Obergericht22.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 44/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-22
Aktenzeichen: VII-Verg 44/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0922.VII.VERG44.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I.
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster vom 2. Juli 2004 - VK 13/04 - wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
III.
Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Antragsgegner
war notwendig.
IV.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 43.300 EUR.
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