I-24 U 83/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-06, I-24 U 83/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-06, I-24 U 83/04
I-24 U 83/04Obergericht06.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 83/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-06
Aktenzeichen: I-24 U 83/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1006.I24U83.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschluss-verfahren zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses schriftsätzlich Stel-lung zu nehmen.
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Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. in D. ratenfreie Pro-zesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen die Berufung der Klägerin bewilligt.
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