Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-06, I-24 U 83/04

I-24 U 83/04Obergericht06.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 83/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-06

Aktenzeichen: I-24 U 83/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1006.I24U83.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschluss-verfahren zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses schriftsätzlich Stel-lung zu nehmen.

  2. Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. in D. ratenfreie Pro-zesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen die Berufung der Klägerin bewilligt.

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