Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-06, Verg 56/04

Verg 56/04Obergericht06.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 56/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-06

Aktenzeichen: Verg 56/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1006.VERG56.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I.

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen und die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 29. Juli 2004 – VK VOB 18/2004 werden zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin tragen die Beigeladene zu 50 % und der Antragsgegner zu 50 %.

Die notwendigen Auslagen der Beigeladenen und des Antragsgegners tragen diese selbst.

III.

Für die Antragstellerin war die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten notwendig.

IV.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf … € festgesetzt.

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