Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-07, VI-Kart 3/04 (V)

VI-Kart 3/04 (V)Obergericht07.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 3/04 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-07

Aktenzeichen: VI-Kart 3/04 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1007.VI.KART3.04V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Die - auf Aufhebung der Verfügung des Bundeskartellamts vom 23. Dezember 2003 gerichtete - sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfah-rens einschließlich der notwendigen Auslagen zu tragen, die dem Bundeskartellamt und den Beteiligten zu 1. und zu 4. in der Beschwerdeinstanz entstanden sind.

III. Der Beschwerdewert wird vorläufig auf 250.000 EUR festge-setzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.