I-1 U 46/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-11, I-1 U 46/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-11, I-1 U 46/04
I-1 U 46/04Obergericht11.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 46/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-11
Aktenzeichen: I-1 U 46/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1011.I1U46.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weiterge-henden Rechtsmittels das am 12. Februar 2004 verkündete Urteil des Ein-zelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abge-ändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 13.500,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 12.429,37 € seit dem 30. August 2003 und aus 321,37 € seit dem 8. Januar 2004 sowie aus 750,00 € seit dem 14. Oktober 2003 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges fallen zu 45 % dem Kläger und zu 55 % den Beklagten zur Last.
Die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten werden zu 35 % dem Klä-ger und zu 65 % den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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