I-20 U 34/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-12, I-20 U 34/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-12, I-20 U 34/04
I-20 U 34/04Obergericht12.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 34/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-12
Aktenzeichen: I-20 U 34/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1012.I20U34.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2004 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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