Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-12, I-20 U 34/04

I-20 U 34/04Obergericht12.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 34/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-12

Aktenzeichen: I-20 U 34/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1012.I20U34.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2004 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.