I-10 U 21/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-14, I-10 U 21/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-14, I-10 U 21/04
I-10 U 21/04Obergericht14.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 21/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-14
Aktenzeichen: I-10 U 21/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1014.I10U21.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.01.2004 verkündete Urteil der
-
Zivilkammer des Landgerichts Krefeld - Einzelrichterin - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 21.01.2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Land-gerichts Krefeld - Einzelrichterin - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 73.481,33 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
aus EUR 3.725,49 seit dem 16.11.2001 und
aus jeweils weiteren EUR 7.450,98 seit dem 07.12.2001, 09.01, 07.02., 07.03., 06.04., 06.05., 06.06., 06.07. und 06.08.2002 sowie
aus weiteren EUR 2.697,02 seit dem 26.03.2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 94 % der Kläger und zu 6 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Voll-streckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der jeweils beizutreibenden Beträge abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.