Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-15, 22 U 108/03

22 U 108/03Obergericht15.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 108/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-15

Aktenzeichen: 22 U 108/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1015.22U108.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. Juli 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückwei-sung der Berufung im übrigen zu einem geringen Teil abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.525,07 EUR nebst Zinsen in Hö-he von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 8.280,09 EUR seit dem 19. März 2003 und aus weiteren 6.244,98 EUR seit dem 14. April 2003 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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