VII-Verg 49/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-20, VII-Verg 49/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-20, VII-Verg 49/04
VII-Verg 49/04Obergericht20.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 49/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-20
Aktenzeichen: VII-Verg 49/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1020.VII.VERG49.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 1. wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. Juli 2004 - VK 2-88/03 - aufgehoben.
Die Vergabekammer wird verpflichtet, über den Kostenfestsetzungsantrag der Beigeladenen zu 1) vom 3. Juni 2004 in der Sache zu entscheiden und die ihr von der Antragstellerin zu erstattenden Kosten festzusetzen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Streitwert des Beschwerdeverfahrens: 1.000,00 EUR.
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