Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-20, VII-Verg 51/04

VII-Verg 51/04Obergericht20.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 51/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-20

Aktenzeichen: VII-Verg 51/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1020.VII.VERG51.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Verga-bekammer des Bundes vom 14. Juli 2004 - VK 2-96/03 -aufgehoben:

Die Vergabekammer wird verpflichtet, über den Kostenfestsetzungsantrag der Beigeladenen vom 3. Juni 2004 zu entscheiden und die ihr von der Antragstellerin zu erstattenden Kosten festzusetzen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Streitwert des Beschwerdeverfahrens: 500,00 EUR.

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