VII-Verg 65/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-20, VII-Verg 65/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-20, VII-Verg 65/04
VII-Verg 65/04Obergericht20.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 65/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-20
Aktenzeichen: VII-Verg 65/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1020.VII.VERG65.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Ver-gabekammer des Bundes vom 14.Juli 2004 - VK 2-88/03 - aufgehoben.
Die Vergabekammer wird verpflichtet, über den Kostenfestsetzungsantrag der Antragstellerin vom 28. Januar 2004 in der Sache zu entscheiden und die ihr von der Antragsgegnerin zu erstattenden Kosten festzusetzen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Streitwert des Beschwerdeverfahrens: 1.000,00 EUR.
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