Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-20, VII-Verg 67/04

VII-Verg 67/04Obergericht20.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 67/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-20

Aktenzeichen: VII-Verg 67/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1020.VII.VERG67.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen zu 2. wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. August 2004 - VK 2-88/03 - aufgehoben.

Die Vergabekammer wird verpflichtet, über den Kostenfestsetzungsantrag der Beigeladenen zu 2) vom 2. Juli 2004 in der Sache zu entscheiden und die ihr von der Antragstellerin zu erstattenden Kosten festzusetzen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Streitwert des Beschwerdeverfahrens: 1.100,00 EUR.

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