I-20 W 85/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-02, I-20 W 85/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-02, I-20 W 85/04
I-20 W 85/04Obergericht02.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 85/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-02
Aktenzeichen: I-20 W 85/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1102.I20W85.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Düsseldorf vom 24.05.2004 dahingehend abgeändert, dass auf Grund des Vergleichs vor dem Landge-richt Düsseldorf vom 27.08.2003 von den Beklagten an Kosten 1.951,50 Euro (in Buchstaben: eintausendneunhunderteinundfünfzig Euro und 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13.09.2003 an die Klägerin zu er-statten sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten auferlegt.
Beschwerdewert: 1.800,-- €.
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