Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-08, I-18 U 101/02

I-18 U 101/02Obergericht08.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 101/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-08

Aktenzeichen: I-18 U 101/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1108.I18U101.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das am 25. März 2002 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.522,32 EUR nebst 4 %

Zinsen seit dem 15. September 2000 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 63 % und die Be-klagte 37 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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