Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-09, 21 U 140/01

21 U 140/01Obergericht09.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 140/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-09

Aktenzeichen: 21 U 140/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1109.21U140.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.06.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Kleve - Az.: 2 O 22/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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