Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-10, I-15 U 31/04

I-15 U 31/04Obergericht10.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 31/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-10

Aktenzeichen: I-15 U 31/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1110.I15U31.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Januar 2004 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve aufgehoben.

Der Klageanspruch wird unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die Schadensminderungspflicht dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Wegen der Entscheidung zum Schadensumfang unter Berücksichtigung einer etwaigen Schadensminderungspflicht der Klägerin wird der Rechtstreit zur er-neuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beru-fungsverfahrens - an das Landgericht Kleve zurückverwiesen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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