I-20 U 30/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-16, I-20 U 30/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-16, I-20 U 30/04
I-20 U 30/04Obergericht16.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 30/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-16
Aktenzeichen: I-20 U 30/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1116.I20U30.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Januar 2004 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.