Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-16, I-20 U 79/01

I-20 U 79/01Obergericht16.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 79/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-16

Aktenzeichen: I-20 U 79/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1116.I20U79.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 20.04.2001 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeän-dert:

Dem Beklagten wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu

6 Monaten, untersagt, im geschäftlichen Verkehr die Produkte

Creatin-Kapseln je 500 mg

World's Food-L Carnitin Plus Kapseln 500 mg

Muscle Max Carnitin 500 Tabletten 500 mg

Vita-Life Super L-Carnitin Kapseln 500 mg

Multipower L-Carnitin-Drink 1000 mg

Multipower L-Carnitin Ampullen 1000 mg

Multipower Creatine Drink 5 g

Multipower Creatine Powder Instant 1000 mg

Multipower Creatine Capsules 1000 mg

ohne Zulassung als Arzneimittel (gem. § 21 AMG) zu bewerben und/oder zu vertreiben.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 3/5 und dem Beklagten zu 2/5 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 11.000 EUR anwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 9.000 EUR anwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.