I-18 U 125/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-17, I-18 U 125/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-17, I-18 U 125/04
I-18 U 125/04Obergericht17.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 125/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-17
Aktenzeichen: I-18 U 125/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1117.I18U125.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. April 2004
verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Krefeld (11 O 14/04) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil voll-
streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des
jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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